Wer kann eine Altersvorsorgezulage erhalten?
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Selbstständige (zum Beispiel Handwerker), wenn sie
sozialversicherungspflichtig sind
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe
- nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, für den
Kindererziehungszeiten anzurechnen sind (pro Kind drei Jahre)
- nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit
verzichtet haben
- Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
- Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (zum Beispiel
Beamte, Richter und Soldaten)
- Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum
Beispiel Mitarbeiter von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen
des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht
öffentlichen Schulen)