Riester-Rente
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Infos
Besteuerung der Riesterrente
Wirtschaftlich gesehen werden die Beiträge für die begünstigten Altersvorsorgeverträge aus unversteuertem Einkommen finanziert. Aus diesem Grunde sind die Rentenleistungen aus dem Riestervertrag in vollem Umfang zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG) und nicht nur mit dem so genannten Ertragsanteil.
Eine Auszahlung im Rahmen einer Teilkapitalisierung zum Rentenbeginn ist wie eine laufende Rente voll zu versteuern.